Wenn Sie Konsumgüter in die Vereinigten Staaten importieren, sollten Sie sich jetzt vor allem eine Frist vor Augen halten: den 8. Juli 2026. An diesem Tag tritt die Vorschrift der CPSC zur obligatorischen elektronischen Einreichung in Kraft, die die Abläufe bei der Überprüfung der Produktsicherheit an allen US-Einfuhrhäfen grundlegend verändert. Hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen:
1. Was ist e-Filing?
Seit fast zwei Jahrzehnten sind Importeure von regulierten Konsumgütern verpflichtet, Konformitätsbescheinigungen vorzuhalten – entweder ein Kinderproduktzertifikat (CPC) für Kinderprodukte oder ein allgemeines Konformitätszertifikat (GCC) für regulierte Produkte des allgemeinen Gebrauchs. Nach dem alten System mussten diese Bescheinigungen lediglich auf Anfrage vorgelegt werden.
Das ändert sich am 8. Juli. Nach der neuen Regelung müssen die Zertifikatsdaten zum Zeitpunkt der Einfuhr elektronisch über das ACE-System (Automated Commercial Environment) der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde übermittelt werden. Die CPSC wird diese Daten nutzen, um das Risiko einer Sendung zu bewerten und gezielte Kontrollen durchzuführen. Importeure, die die Vorschriften einhalten, profitieren von einer schnelleren Abfertigung; diejenigen, die sich nicht daran halten, müssen mit Zurückhaltungen, Strafen und einer möglichen Beschlagnahmung rechnen.
Bitte beachten Sie außerdem: Für Produkte, die aus einer Außenhandelszone (FTZ) eingeführt werden, gilt eine verlängerte Frist bis zum 8. Januar 2027.
GCC oder CPC: Was trifft auf Sie zu?
Ein CPC gilt für Produkte, die in erster Linie für Kinder unter 12 Jahren bestimmt sind (Spielzeug, Kinderbekleidung, Kinderbetten, Autositze, Kindermöbel und mehr), und erfordert Laborprüfungen durch unabhängige Dritte. Ein GCC gilt für regulierte Produkte des allgemeinen Gebrauchs, die bestimmten CPSC-Vorschriften unterliegen, wie beispielsweise Möbel, Bekleidung, Matratzen, Unterhaltungselektronik und mehr. Beide müssen nun elektronisch eingereicht werden.

2. So reichen Sie eine Meldung bei der CPSC ein
Über ACE gibt es zwei Möglichkeiten zur Einreichung:
- Vollständiger PGA-Nachrichtensatz – alle Zertifikatsdaten werden für jeden Eintrag direkt in ACE übermittelt. Ideal für Sendungen mit geringem Volumen oder Einzelsendungen.
- Referenz-PGA-Nachrichtensatz – Die Zertifikatsdaten werden einmalig in das CPSC-Produktregister hochgeladen, und für jeden nachfolgenden Eintrag wird eine Referenznummer übermittelt. Ideal für wiederkehrende Lieferungen derselben Produkte.
Um loszulegen, registrieren Sie Ihr Unternehmen unter cpsc.gov/eFiling. Die freiwillige Testphase der CPSC ist bereits eröffnet und ermöglicht es Ihnen, Ihre Konfiguration vor Ablauf der verbindlichen Frist zu testen – derzeit sind erst etwa 500 der 2.000 verfügbaren Plätze belegt, sodass noch genügend Zeit bleibt, sich mit dem System vertraut zu machen, bevor es verbindlich wird.
Wichtig: Sobald ein Eintrag übermittelt wurde, kann er nur innerhalb eines Zeitraums von 48 Stunden bearbeitet werden. Überprüfen Sie vor der Bestätigung alle Felder – einschließlich HTS-Codes, geltender Normen und Prüfdaten – noch einmal sorgfältig.
Schritt für Schritt: Registrierung im CPSC-Produktregister
Wenn Sie das „Reference PGA Message Set“ verwenden (empfohlen für wiederkehrende Sendungen), müssen Sie zunächst Ihre Produktdaten im CPSC-Produktregister einrichten. So funktioniert der Vorgang:
Schritt 1. Fügen Sie Ihre Produktkollektionen und Geschäftspartner hinzu

Schritt 2. Fügen Sie in Ihren Produktkollektionen ein Produkt hinzu

Schritt 3. Fügen Sie Ihre Produkte hinzu und verknüpfen Sie sie mit dem entsprechenden Hersteller
Fügen Sie innerhalb jeder Produktkollektion die einzelnen Produkte hinzu, die Sie importieren, und ordnen Sie sie dem richtigen Herstellereintrag zu. Hier geben Sie auch die Produktbeschreibungen und Identifikationsdaten ein.

Schritt 4. Testdaten hinzufügen und bestätigen
Geben Sie für jedes Produkt die entsprechenden Prüfberichte ein – einschließlich des Labornamens, der Akkreditierungsdaten und der Prüfdaten. Stellen Sie sicher, dass alle relevanten HTS-Codes angegeben sind. Sobald alle Angaben vollständig sind, bestätigt ein zuständiger Ansprechpartner den Eintrag. Der Status wechselt dann zu „abgeschlossen“ und der Datensatz wird gesperrt – weitere Änderungen sind nicht mehr möglich.

Schritt 5. Wählen Sie den zertifizierenden Ansprechpartner aus:
Bestimmen Sie eine verantwortliche Stelle, die den Eintrag bestätigt. Dies ist in der Regel der Importeur selbst oder ein benanntes akkreditiertes Labor. Nach der Bestätigung wird der Status gesperrt, und es können keine weiteren Änderungen mehr vorgenommen werden.


Gespeichert:

Zertifiziert:

Möchten Sie lieber mehrere Einträge auf einmal hochladen? Sie können Produktdaten auch per CSV-Datei übermitteln:

Achten Sie darauf, alle relevanten HTS-Codes anzugeben – Sendungen unter markierten Codes ohne Zertifikatsdaten werden wahrscheinlich zurückgehalten.
3. Was muss enthalten sein?
Unabhängig davon, ob Sie die vollständige oder die Referenzmethode verwenden, muss Ihre Einreichung Folgendes enthalten:
- Alle geltenden Sicherheitsvorschriften und -normen der CPSC, nach denen das Produkt zertifiziert ist (das am häufigsten fehlende Feld)
- Zertifikatstyp (CPC oder GCC)
- Produktbeschreibung und -kennzeichnung
- Angaben zum Hersteller und Importeur
- Name des Prüflabors, Akkreditierung und Prüfdaten
- Herstellungsdatum oder abgedeckter Produktionszeitraum
Bei Produkten, die mehreren Normen unterliegen – beispielsweise bei Kinderspielzeug, das sowohl der Sicherheitsnorm für Spielzeug als auch dem Verbot von bleihaltiger Farbe unterliegt –, müssen alle geltenden Vorschriften angegeben werden. Die CPSC hat zudem eine Liste mit rund 600 gekennzeichneten HTS-Codes veröffentlicht ; Sendungen unter diesen Codes ohne Zertifikatsdaten lösen eine automatische Warnung aus und werden mit höherer Wahrscheinlichkeit zur Überprüfung zurückgehalten.
4. Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
Unvollständige Zitate aus Urteilen
Die Auflistung aller geltenden CPSC-Normen ist der Schritt, der am häufigsten übersehen wird. Nutzen Sie das „Regulatory Robot“-Tool der CPSC, um zu überprüfen, welche Vorschriften für jedes Produkt gelten, und stellen Sie sicher, dass Ihre Zertifikate alle diese Vorschriften ausdrücklich aufführen.
Veraltete Zertifikate
Bei Zertifikaten, die vor Inkrafttreten der endgültigen Regelung von 2025 ausgestellt wurden, fehlen möglicherweise erforderliche Angaben. Überprüfen Sie Ihre bestehenden CPCs und GCCs jetzt und warten Sie nicht bis Juni, um festzustellen, dass sie aktualisiert werden müssen.
Lieferanten, die keine Daten bereitstellen
Die Zertifikatsdaten stammen vom Hersteller. Senden Sie jetzt formelle Datenanfragen an Ihre Fabriken, mit einer klaren Frist und einer Liste der erforderlichen Felder. Bei Lieferanten aus Übersee sollten Sie erwägen, übersetzte Anleitungen bereitzustellen.
„Aber meine Sendung kostet weniger als 800 Dollar ...“
De-minimis-Sendungen sind nicht ausgenommen. Die Verpflichtung zur elektronischen Einreichung gilt für alle regulierten Verbraucherprodukte, unabhängig von ihrem Wert.
„Was wäre, wenn sich eine wesentliche Änderung ergeben hätte?“
WennSie eine wesentliche Änderung vornehmen, d. h. eine Änderung am Produktdesign, am Herstellungsverfahren oder an der Bezugsquelle der Produktkomponenten, müssen Sie das Produkt erneut prüfen lassen und eine neue Zertifizierung beantragen.
Qarma halten Sie Ihre Produktkonformitätsunterlagen stets auditbereit, sodass Sie am 8. Juli nicht in Zeitnot geraten.



